Prinzipien der Zusammenarbeit

Unsere Zusammenarbeit mit Patientenorganisationen soll auf einer vertrauensvollen, transparenten und ethisch einwandfreier Basis erfolgen.

Als Mitglied im Verein für Freiwillige Selbstkontrolle der Arzneimittelindustrie (FSA e.V.) haben wir uns daher zur Einhaltung des FSA-Kodex zur Zusammenarbeit mit Patientenorganisationen verpflichtet. (www.fs-arzneimittelindustrie.de)

 

I) FSA-Kodex zur Zusammenarbeit mit Patientenorganisationen

Der FSA-Kodex Patientenorganisationen schafft verbindliche Regeln für eine vertrauensvolle, transparente und ethisch einwandfreie Zusammenarbeit von Pharmaunternehmen und Patientenorganisationen.

Nach dem FSA-Kodex Patientenorganisationen arbeiten wir auf Basis der folgenden Grundsätze mit Patientenorganisationen zusammen:

 

1. Neutralität und Unabhängigkeit

Die Organisationen behalten stets die volle Kontrolle über Inhalte ihrer Arbeit und bleiben unabhängig.

2. Klare Trennung

Bei der Zusammenarbeit achten wir auf eine eindeutige Trennung zwischen der Patientenorganisation und der Essex Pharma. Dies gilt vor allem hinsichtlich der Trennung von Informationen der Patientenorganisation gegenüber den Informationen der Essex Pharma.

Die Essex Pharma wird selber keine eigenen Patientenorganisationen gründen.

3. Transparenz

Die Zusammenarbeit von Essex Pharma mit  Patientenorganisationen muss  jederzeit transparent und offen erfolgen.

Die Essex Pharma veröffentlicht einmal jährlich eine Liste aller Patientenorganisationen, mit denen sie im Vorjahr zusammengearbeitet hat. Dabei werden auch sämtliche Geld- und Sachzuwendungen veröffentlicht. Diese Veröffentlichung erfolgt im März 2009 zum ersten Mal, und ab diesem Zeitpunkt jährlich wiederkehrend auf unserer Homepage (siehe Projekte mit Patientenorganisationen).

4. Empfehlungs- und Werbebeschränkungen

Unsere Zusammenarbeit darf nicht darauf abzielen, unsere Produkte zu bewerben oder den Absatz zu erhöhen.

5. Schriftliche Vereinbarungen

Für jede Unterstützung und jede Zusammenarbeit mit Patientenorganisationen schließen wir einen schriftlichen Vertrag.

 

II) Heilmittelwerbegesetz (HWG)

Die Regelungen des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) bestimmen unter anderem, dass ein Pharmaunternehmen außerhalb der sogenannten Fachkreise nicht über verschreibungspflichtige Produkte informieren darf. Informationen zu verschreibungspflichtigen Produkten dürfen wir nur an Ärzte, Apotheker oder medizinisches Pflegepersonal abgeben.

In unserer Zusammenarbeit mit Patientenorganisationen werden diese Regelungen streng befolgt. Unsere Patientenbroschüren und die von uns betriebenen Internetseiten, die sich an Betroffene wenden, entsprechen den Vorgaben des HWG.